Auf unserer kommenden Mitgliederversammlung (24.01.) steht eine
wichtige Entscheidung an: Wir möchten unsere Satzung aktualisieren und
fit für die Zukunft machen. Einige fleißige Solawistas haben dazu in den
letzten Monaten ihre Köpfe zusammengesteckt.
Was wir euch hier präsentieren ist vorläufig und kann sich in Details
noch ändern. Wir wollen aber transparent sein und euch frühstmöglich
informieren, was wir vorhaben. Im beigefügten Dokument findet ihr alle
Details.
Fragen, Anregungen oder Feedback? Schreibt uns gerne an beirat@solawi-vierlande.de!
1. Überblicks-Grafiken
2. Hintergrund und Ziele
Die Änderungen verfolgen folgende Ziele:
Stabilisierung der Mitgliederzahl
- Unbefristete Mitgliedschaft und Auto-Verlängerung der Ernteanteile verhindert automatische Austritte
- 3-Monats-Kündigungsfrist verhindert Kündigungen im Winter
Unkomplizierte Aufnahme
- Digitale Aufnahme möglich
- Keine Bindung an Bietrunde
Flexibilität für Fördermitglieder
- Möglichkeit, Stimmrecht zu erlangen ohne Ernteanteil
Schlanke Satzung
- Details in Beitragsordnung und Vereinsordnung ausgelagert
- Einfachere Änderbarkeit ohne Satzungsänderung
3. Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen
😉 Was sich ändert:
Entkoppelung Mitgliedschaft ↔ Ernteanteil
- Ordentliche Mitgliedschaft erfordert keinen Ernteanteil mehr
- Fördermitglieder können nun ordentliche Mitglieder werden und Stimmrecht erhalten
Unbefristete Mitgliedschaft
- Mitgliedschaft endet nicht mehr automatisch nach Gartenjahr
- 3-Monats-Kündigungsfrist zum Monatsende
Separater Mitgliedsbeitrag
- Ordentliche Mitglieder zahlen nun einen Mitgliedsbeitrag (unabhängig von Ernteanteil)
- Einführung eines geringen Mitgliedsbeitrages von 5€/Monat (geregelt in Anlage der Beitragsordnung)
Ernteanteile: Neue Flexibilität und klare Trennung
- Ernteanteile sind nun unabhängiger von der Mitgliedschaft – sie können separat gezeichnet und gekündigt werden
- Zusammenspiel mit Mitgliedschaft: Ein Ernteanteil
kann von jedem ordentlichen Mitglied gezeichnet werden, ist aber nicht
mehr Voraussetzung für die Mitgliedschaft. Die Mitgliedschaft bleibt
bestehen, auch wenn der Ernteanteil gekündigt wird. Umgekehrt kann ein
Ernteanteil auch dann gekündigt werden, wenn die Mitgliedschaft
weiterhin besteht. - Separate Kündigung: Ernteanteile können mit 3 Monaten Frist separat gekündigt werden (unabhängig von der Mitgliedschaft)
- Flexible Beendigung: Durch Stellung eines Ersatzmitgliedes kann ein Ernteanteil zum Monatsende gekündigt werden (geregelt in Beitragsordnung)
- Automatische Verlängerung: Ernteanteile verlängern
sich automatisch zum neuen Gartenjahr (01.03.), sofern nicht gekündigt.
Auf der Bietrunde kann man wie gewohnt bieten. Bietet man nicht mit,
zahlt man das ermittelte Durschnittsgebot. - Anteilige Erstattung: Bei Kündigung eines Ernteanteils erfolgt eine anteilige Erstattung bereits gezahlter Beträge
- Regelung in Beitragsordnung: Alle Details zu Ernteanteilen sind nun in der Beitragsordnung geregelt, die einfacher geändert werden kann
Auslagerung in Beitragsordnung
- Details zu Bietrunde, Ernteanteilen und Beiträgen in separatem Dokument
- Einfachere Änderbarkeit durch Vorstand (2/3-Mehrheit aller Vorstandsmitglieder)
Flexiblere Aufnahme
- Aufnahme nicht mehr zwingend auf Bietrunde
- Digitale Aufnahme in Textform möglich
😌 Was gleich bleibt:
- Fördermitglieder können weiterhin Fördermitglieder bleiben
- Bietrunde funktioniert grundsätzlich gleich (anonyme Gebote, Richtwert, etc.)
- Zahlungsmodalitäten (jährlich/halbjährlich/vierteljährlich/monatlich)
- Alle weiteren Aspekte der Satzung (z.B. Grundsätze der Gemeinnützigkeit, Vorstand, Mitgliederversammlung)
4. Detaillierte Erklärungen
4.1 Mitgliedschaft (§ 4, § 5, § 6)
4.1.1 Arten der Mitgliedschaft (§ 4)
| Aspekt | Alte Satzung (2019) | Neue Satzung (2026) |
|---|---|---|
| Ordentliche Mitglieder | Nehmen aktiv an Vereinsarbeit teil. Eine weitere Unterstützung durch Geldbeiträge oder Sachleistungen ist ihnen nicht verwehrt. | Nehmen aktiv an Vereinsarbeit teil. (Hinweis auf weitere Unterstützung entfernt) |
| Fördermitglieder | Unterstützen durch Geldbeiträge oder Sachleistungen. Nicht stimmberechtigt. | Unterstützen die Aufgaben des Vereins, ohne an der Vereinsarbeit teilnehmen zu müssen. Nicht stimmberechtigt. (Details zu Geldbeiträgen/Sachleistungen entfernt) |
4.1.2 Erwerb der Mitgliedschaft (§ 5)
| Aspekt | Alte Satzung (2019) | Neue Satzung (2026) |
|---|---|---|
| Aufnahmeantrag | Schriftlich mit Unterschrift | In Textform (auch digital möglich, z.B. E-Mail) |
| Aufnahme als ordentliches Mitglied | Erfordert: – Aufnahme auf der Bietrunde – Mindestens ein halber Ernteanteil muss gezeichnet werden – Automatische Mitgliedschaft bis Ende des Gartenjahres | Keine Bindung mehr an Ernteanteil! – Aufnahme nicht mehr zwingend auf Bietrunde – Ordentliche Mitgliedschaft kann ohne Ernteanteil erworben werden |
| Beschwerde | Schriftlich | In Textform |
Wichtigste Änderung: Die ordentliche Mitgliedschaft ist nun entkoppelt
vom Ernteanteil. Fördermitglieder können nun ordentliche Mitglieder
werden und Stimmrecht erhalten, ohne einen Ernteanteil zu zeichnen.
4.1.3 Beendigung der Mitgliedschaft (§ 6)
| Aspekt | Alte Satzung (2019) | Neue Satzung (2026) |
|---|---|---|
| Kündigungsfrist | Zum Ende des Kalendermonats | 3 Monate zum Ende eines Kalendermonats |
| Ordentliche Mitgliedschaft | Endet automatisch nach Ablauf des Gartenjahres, wenn auf der vorherigen Bietrunde kein neuer Ernteanteil gezeichnet wurde | Unbefristete Mitgliedschaft – endet nicht automatisch |
| Kündigung im laufenden Gartenjahr | Nur durch Stellung eines Ersatzmitgliedes möglich, das mindestens den gleichen Ernteanteil zeichnet | 3-Monats-Kündigungsfrist gilt (keine Ersatzmitglied-Regelung mehr für Mitgliedschaft, sondern nur für Ernteanteil). Außerordentliche Kündigung mit wichtigem Grund bleibt möglich. |
| Erstattung | Kein Anspruch gegenüber Vereinsvermögen | Kein Anspruch gegenüber Vereinsvermögen. Keine Erstattung von gezahlten Mitgliedsbeiträgen bei Kündigung. Ernteanteile werden anteilig erstattet (siehe unten). |
Wichtigste Änderung: Die Mitgliedschaft ist nun unbefristet und endet nicht mehr automatisch. Die 3-Monats-Kündigungsfrist soll Kündigungen im Winter verhindern.
4.2 Mitgliedsbeiträge (§ 9)
4.2.1 Strukturelle Änderung
| Aspekt | Alte Satzung (2019) | Neue Satzung (2026) |
|---|---|---|
| Regelung | Alle Details zu Bietrunde, Ernteanteilen und Beiträgen direkt in § 9 der Satzung | Auslagerung in separate Beitragsordnung |
| Inhalt § 9 | Enthält: – Bietrunde – Ernteanteil-Kosten – Zahlungsmodalitäten – Fördermitgliedsbeiträge | Enthält nur noch: – Grundsatz: Ordentliche Mitglieder zahlen Mitgliedsbeitrag – Verweis auf Beitragsordnung – Regelung zur Änderung der Beitragsordnung (2/3-Mehrheit aller Vorstandsmitglieder) |
| Änderbarkeit | Satzungsänderung erforderlich (2/3-Mehrheit der Mitgliederversammlung) | Vorstand kann mit 2/3-Mehrheit aller Vorstandsmitglieder ändern (höhere Hürde als normale Vorstandsbeschlüsse) |
4.2.2 Inhaltliche Änderungen
| Thema | Alte Satzung (2019) | Neue Satzung (2026) / Beitragsordnung |
|---|---|---|
| Mitgliedsbeitrag ordentliche Mitglieder | Kein separater Mitgliedsbeitrag – nur Ernteanteil-Kosten | Einführung eines geringen Mitgliedsbeitrages von 5€/Monat (geregelt in Anlage der Beitragsordnung) |
| Fördermitgliedsbeitrag | Wird vom Fördermitglied festgelegt | Wird vom Fördermitglied festgelegt (unverändert) |
| Zahlungsmodalitäten | Im Voraus, jährlich/halbjährlich/vierteljährlich/monatlich | Im Voraus, jährlich/halbjährlich/vierteljährlich/monatlich (unverändert) |
Wichtigste Änderung: Die Beitragsordnung ist nun ein separates Dokument, das einfacher geändert werden kann, ohne eine Satzungsänderung durchführen zu müssen.
4.3 Bietrunde und Ernteanteile
4.3.1 Regelungsort
| Aspekt | Alte Satzung (2019) | Neue Satzung (2026) |
|---|---|---|
| Wo geregelt? | In § 9 der Satzung | In der Beitragsordnung (separates Dokument) |
| Änderbarkeit | Nur durch Satzungsänderung | Durch Vorstandsbeschluss (2/3-Mehrheit aller Vorstandsmitglieder) |
4.3.2 Bietrunde
| Aspekt | Alte Satzung (2019) | Neue Satzung (2026) / Beitragsordnung |
|---|---|---|
| Zeitpunkt | Ordentliche Mitgliederversammlung ist zugleich Bietrunde | Ordentliche Mitgliederversammlung kann als Bietrunde durchgeführt werden (nicht mehr zwingend) |
| Teilnahme | Jedes potentielle ordentliche Mitglied gibt Gebot ab | Jedes ordentliche Mitglied kann Gebot abgeben |
| Aufnahme | Aufnahme als ordentliches Mitglied nur auf Bietrunde möglich | Aufnahme nicht mehr zwingend auf Bietrunde |
| Richtwert | Richtwert für Kosten eines Ernteanteils wird mitgeteilt | Vor der Bietrunde veröffentlicht der Vorstand einen oder mehrere Richtwerte |
| Durchschnittsgebot | Nicht geregelt | Nach erfolgreicher Bietrunde wird Durchschnittsgebot ermittelt. Neue Mitglieder, die später Ernteanteile zeichnen, zahlen mindestens das Durchschnittsgebot. |
| Erfolg | Erfolgreich, wenn kalkulierte Kosten geboten wurden. Nach drei Bietrunden muss Lösung gefunden werden. | Erfolgreich, wenn kalkulierte Kosten geboten wurden. Nach drei Bietrunden muss Lösung gefunden werden. (unverändert) |
4.3.3 Ernteanteile
| Aspekt | Alte Satzung (2019) | Neue Satzung (2026) / Beitragsordnung |
|---|---|---|
| Verknüpfung mit Mitgliedschaft | Stark verknüpft: – Ordentliche Mitgliedschaft erfordert mindestens ½ Ernteanteil – Mitgliedschaft endet automatisch, wenn kein Ernteanteil gezeichnet wird | Entkoppelt: – Ordentliche Mitgliedschaft erfordert KEINEN Ernteanteil – Ernteanteile können separat gezeichnet werden |
| Kündigung | Im laufenden Gartenjahr nur durch Stellung eines Ersatzmitgliedes möglich | 3 Monate zum Monatsende (separat von Mitgliedschaft). Durch Stellung eines Ersatzmitgliedes kann ein Ernteanteil zum Monatsende gekündigt werden (geregelt in Beitragsordnung). |
| Verlängerung | Automatische Verlängerung der Mitgliedschaft, wenn Ernteanteil gezeichnet wird | Automatische Verlängerung des Ernteanteils zum neuen Gartenjahr (01.03.) zu den festgesetzten Konditionen |
| Erstattung | Nicht geregelt | Anteilige Erstattung für bereits gezahlte Beträge bei Kündigung |
| Recht auf Ernteanteil | Ordentliche Mitglieder erhalten Anteil an Jahresernte | Kein Anspruch oder Recht auf Ernteanteil oder bestimmte Höhe |
Wichtigste Änderung: Ernteanteile sind nun vollständig entkoppelt
von der Mitgliedschaft. Mitglieder können ordentliche Mitglieder sein
ohne Ernteanteil, und Ernteanteile können separat gekündigt werden.
5. Verweise
Alte Satzung:
2019-12-16-alte-Satzung.odtNeue Satzung:
2026-12-18-Satzung.odtÄnderungen alte/neue
Satzung:2026-12-18-Satzung-mit-Änderungen.odtBeitragsordnung:
2026-12-18-Beitragsordnung.odt
Stand: Dezember 2025
