Vergleich: Satzungsänderungen 2019 vs. 2026

Auf unserer kommenden Mitgliederversammlung (24.01.) steht eine
wichtige Entscheidung an: Wir möchten unsere Satzung aktualisieren und
fit für die Zukunft machen. Einige fleißige Solawistas haben dazu in den
letzten Monaten ihre Köpfe zusammengesteckt.

Was wir euch hier präsentieren ist vorläufig und kann sich in Details
noch ändern. Wir wollen aber transparent sein und euch frühstmöglich
informieren, was wir vorhaben. Im beigefügten Dokument findet ihr alle
Details.

Fragen, Anregungen oder Feedback? Schreibt uns gerne an beirat@solawi-vierlande.de!


1. Überblicks-Grafiken

 

2. Hintergrund und Ziele 

Die Änderungen verfolgen folgende Ziele:

  1. Stabilisierung der Mitgliederzahl

    • Unbefristete Mitgliedschaft und Auto-Verlängerung der Ernteanteile verhindert automatische Austritte
    • 3-Monats-Kündigungsfrist verhindert Kündigungen im Winter
  2. Unkomplizierte Aufnahme

    • Digitale Aufnahme möglich
    • Keine Bindung an Bietrunde
  3. Flexibilität für Fördermitglieder

    • Möglichkeit, Stimmrecht zu erlangen ohne Ernteanteil
  4. Schlanke Satzung

    • Details in Beitragsordnung und Vereinsordnung ausgelagert
    • Einfachere Änderbarkeit ohne Satzungsänderung

3. Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen 

😉 Was sich ändert: 

  1. Entkoppelung Mitgliedschaft ↔ Ernteanteil

    • Ordentliche Mitgliedschaft erfordert keinen Ernteanteil mehr
    • Fördermitglieder können nun ordentliche Mitglieder werden und Stimmrecht erhalten
  2. Unbefristete Mitgliedschaft

    • Mitgliedschaft endet nicht mehr automatisch nach Gartenjahr
    • 3-Monats-Kündigungsfrist zum Monatsende
  3. Separater Mitgliedsbeitrag

    • Ordentliche Mitglieder zahlen nun einen Mitgliedsbeitrag (unabhängig von Ernteanteil)
    • Einführung eines geringen Mitgliedsbeitrages von 5€/Monat (geregelt in Anlage der Beitragsordnung)
  4. Ernteanteile: Neue Flexibilität und klare Trennung

    • Ernteanteile sind nun unabhängiger von der Mitgliedschaft – sie können separat gezeichnet und gekündigt werden
    • Zusammenspiel mit Mitgliedschaft: Ein Ernteanteil
      kann von jedem ordentlichen Mitglied gezeichnet werden, ist aber nicht
      mehr Voraussetzung für die Mitgliedschaft. Die Mitgliedschaft bleibt
      bestehen, auch wenn der Ernteanteil gekündigt wird. Umgekehrt kann ein
      Ernteanteil auch dann gekündigt werden, wenn die Mitgliedschaft
      weiterhin besteht.
    • Separate Kündigung: Ernteanteile können mit 3 Monaten Frist separat gekündigt werden (unabhängig von der Mitgliedschaft)
    • Flexible Beendigung: Durch Stellung eines Ersatzmitgliedes kann ein Ernteanteil zum Monatsende gekündigt werden (geregelt in Beitragsordnung)
    • Automatische Verlängerung: Ernteanteile verlängern
      sich automatisch zum neuen Gartenjahr (01.03.), sofern nicht gekündigt.
      Auf der Bietrunde kann man wie gewohnt bieten. Bietet man nicht mit,
      zahlt man das ermittelte Durschnittsgebot.
    • Anteilige Erstattung: Bei Kündigung eines Ernteanteils erfolgt eine anteilige Erstattung bereits gezahlter Beträge
    • Regelung in Beitragsordnung: Alle Details zu Ernteanteilen sind nun in der Beitragsordnung geregelt, die einfacher geändert werden kann
  5. Auslagerung in Beitragsordnung

    • Details zu Bietrunde, Ernteanteilen und Beiträgen in separatem Dokument
    • Einfachere Änderbarkeit durch Vorstand (2/3-Mehrheit aller Vorstandsmitglieder)
  6. Flexiblere Aufnahme

    • Aufnahme nicht mehr zwingend auf Bietrunde
    • Digitale Aufnahme in Textform möglich

😌 Was gleich bleibt: 

  • Fördermitglieder können weiterhin Fördermitglieder bleiben
  • Bietrunde funktioniert grundsätzlich gleich (anonyme Gebote, Richtwert, etc.)
  • Zahlungsmodalitäten (jährlich/halbjährlich/vierteljährlich/monatlich)
  • Alle weiteren Aspekte der Satzung (z.B. Grundsätze der Gemeinnützigkeit, Vorstand, Mitgliederversammlung)

4. Detaillierte Erklärungen 

4.1 Mitgliedschaft (§ 4, § 5, § 6) 

4.1.1 Arten der Mitgliedschaft (§ 4) 

AspektAlte Satzung (2019)Neue Satzung (2026)
Ordentliche MitgliederNehmen aktiv an Vereinsarbeit teil. Eine weitere Unterstützung durch Geldbeiträge oder Sachleistungen ist ihnen nicht verwehrt.Nehmen aktiv an Vereinsarbeit teil. (Hinweis auf weitere Unterstützung entfernt)
FördermitgliederUnterstützen durch Geldbeiträge oder Sachleistungen. Nicht stimmberechtigt.Unterstützen die Aufgaben des Vereins, ohne an der Vereinsarbeit teilnehmen zu müssen. Nicht stimmberechtigt. (Details zu Geldbeiträgen/Sachleistungen entfernt)

4.1.2 Erwerb der Mitgliedschaft (§ 5) 

AspektAlte Satzung (2019)Neue Satzung (2026)
AufnahmeantragSchriftlich mit UnterschriftIn Textform (auch digital möglich, z.B. E-Mail)
Aufnahme als ordentliches MitgliedErfordert:
– Aufnahme auf der Bietrunde
– Mindestens ein halber Ernteanteil muss gezeichnet werden
– Automatische Mitgliedschaft bis Ende des Gartenjahres
Keine Bindung mehr an Ernteanteil!
– Aufnahme nicht mehr zwingend auf Bietrunde
– Ordentliche Mitgliedschaft kann ohne Ernteanteil erworben werden
BeschwerdeSchriftlichIn Textform

Wichtigste Änderung: Die ordentliche Mitgliedschaft ist nun entkoppelt
vom Ernteanteil. Fördermitglieder können nun ordentliche Mitglieder
werden und Stimmrecht erhalten, ohne einen Ernteanteil zu zeichnen.

4.1.3 Beendigung der Mitgliedschaft (§ 6) 

AspektAlte Satzung (2019)Neue Satzung (2026)
KündigungsfristZum Ende des Kalendermonats3 Monate zum Ende eines Kalendermonats
Ordentliche MitgliedschaftEndet automatisch nach Ablauf des Gartenjahres, wenn auf der vorherigen Bietrunde kein neuer Ernteanteil gezeichnet wurdeUnbefristete Mitgliedschaft – endet nicht automatisch
Kündigung im laufenden GartenjahrNur durch Stellung eines Ersatzmitgliedes möglich, das mindestens den gleichen Ernteanteil zeichnet3-Monats-Kündigungsfrist gilt (keine
Ersatzmitglied-Regelung mehr für Mitgliedschaft, sondern nur für
Ernteanteil). Außerordentliche Kündigung mit wichtigem Grund bleibt
möglich.
ErstattungKein Anspruch gegenüber VereinsvermögenKein Anspruch gegenüber Vereinsvermögen. Keine Erstattung von gezahlten Mitgliedsbeiträgen bei Kündigung. Ernteanteile werden anteilig erstattet (siehe unten).

Wichtigste Änderung: Die Mitgliedschaft ist nun unbefristet und endet nicht mehr automatisch. Die 3-Monats-Kündigungsfrist soll Kündigungen im Winter verhindern.


4.2 Mitgliedsbeiträge (§ 9) 

4.2.1 Strukturelle Änderung 

AspektAlte Satzung (2019)Neue Satzung (2026)
RegelungAlle Details zu Bietrunde, Ernteanteilen und Beiträgen direkt in § 9 der SatzungAuslagerung in separate Beitragsordnung
Inhalt § 9Enthält:
– Bietrunde
– Ernteanteil-Kosten
– Zahlungsmodalitäten
– Fördermitgliedsbeiträge
Enthält nur noch:
– Grundsatz: Ordentliche Mitglieder zahlen Mitgliedsbeitrag
– Verweis auf Beitragsordnung
– Regelung zur Änderung der Beitragsordnung (2/3-Mehrheit aller Vorstandsmitglieder)
ÄnderbarkeitSatzungsänderung erforderlich (2/3-Mehrheit der Mitgliederversammlung)Vorstand kann mit 2/3-Mehrheit aller Vorstandsmitglieder ändern (höhere Hürde als normale Vorstandsbeschlüsse)

4.2.2 Inhaltliche Änderungen 

ThemaAlte Satzung (2019)Neue Satzung (2026) / Beitragsordnung
Mitgliedsbeitrag ordentliche MitgliederKein separater Mitgliedsbeitrag – nur Ernteanteil-KostenEinführung eines geringen Mitgliedsbeitrages von 5€/Monat (geregelt in Anlage der Beitragsordnung)
FördermitgliedsbeitragWird vom Fördermitglied festgelegtWird vom Fördermitglied festgelegt (unverändert)
ZahlungsmodalitätenIm Voraus, jährlich/halbjährlich/vierteljährlich/monatlichIm Voraus, jährlich/halbjährlich/vierteljährlich/monatlich (unverändert)

Wichtigste Änderung: Die Beitragsordnung ist nun ein separates Dokument, das einfacher geändert werden kann, ohne eine Satzungsänderung durchführen zu müssen.


4.3 Bietrunde und Ernteanteile 

4.3.1 Regelungsort 

AspektAlte Satzung (2019)Neue Satzung (2026)
Wo geregelt?In § 9 der SatzungIn der Beitragsordnung (separates Dokument)
ÄnderbarkeitNur durch SatzungsänderungDurch Vorstandsbeschluss (2/3-Mehrheit aller Vorstandsmitglieder)

4.3.2 Bietrunde 

AspektAlte Satzung (2019)Neue Satzung (2026) / Beitragsordnung
ZeitpunktOrdentliche Mitgliederversammlung ist zugleich BietrundeOrdentliche Mitgliederversammlung kann als Bietrunde durchgeführt werden (nicht mehr zwingend)
TeilnahmeJedes potentielle ordentliche Mitglied gibt Gebot abJedes ordentliche Mitglied kann Gebot abgeben
AufnahmeAufnahme als ordentliches Mitglied nur auf Bietrunde möglichAufnahme nicht mehr zwingend auf Bietrunde
RichtwertRichtwert für Kosten eines Ernteanteils wird mitgeteiltVor der Bietrunde veröffentlicht der Vorstand einen oder mehrere Richtwerte
DurchschnittsgebotNicht geregeltNach erfolgreicher Bietrunde wird Durchschnittsgebot ermittelt. Neue
Mitglieder, die später Ernteanteile zeichnen, zahlen mindestens das
Durchschnittsgebot.
ErfolgErfolgreich, wenn kalkulierte Kosten geboten wurden. Nach drei Bietrunden muss Lösung gefunden werden.Erfolgreich, wenn kalkulierte Kosten geboten wurden. Nach drei Bietrunden muss Lösung gefunden werden. (unverändert)

4.3.3 Ernteanteile 

AspektAlte Satzung (2019)Neue Satzung (2026) / Beitragsordnung
Verknüpfung mit MitgliedschaftStark verknüpft:
– Ordentliche Mitgliedschaft erfordert mindestens ½ Ernteanteil
– Mitgliedschaft endet automatisch, wenn kein Ernteanteil gezeichnet wird
Entkoppelt:
– Ordentliche Mitgliedschaft erfordert KEINEN Ernteanteil
– Ernteanteile können separat gezeichnet werden
KündigungIm laufenden Gartenjahr nur durch Stellung eines Ersatzmitgliedes möglich3 Monate zum Monatsende (separat von
Mitgliedschaft). Durch Stellung eines Ersatzmitgliedes kann ein
Ernteanteil zum Monatsende gekündigt werden (geregelt in
Beitragsordnung).
VerlängerungAutomatische Verlängerung der Mitgliedschaft, wenn Ernteanteil gezeichnet wirdAutomatische Verlängerung des Ernteanteils zum neuen Gartenjahr (01.03.) zu den festgesetzten Konditionen
ErstattungNicht geregeltAnteilige Erstattung für bereits gezahlte Beträge bei Kündigung
Recht auf ErnteanteilOrdentliche Mitglieder erhalten Anteil an JahresernteKein Anspruch oder Recht auf Ernteanteil oder bestimmte Höhe

Wichtigste Änderung: Ernteanteile sind nun vollständig entkoppelt
von der Mitgliedschaft. Mitglieder können ordentliche Mitglieder sein
ohne Ernteanteil, und Ernteanteile können separat gekündigt werden.


5. Verweise


Stand: Dezember 2025

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